| Geldbußen In den Mitgliederversammlungen vom 3.3.2018, 2.3.2019, 14.3.2020, 22.4.2023 und 15.3.2025 wurden folgende Geldbußen per Beschluss festgelegt:
a)Ab 2018 werden die Wasseruhren nach dem Einbau durch die Die Plomben werden vom Verein bei der Ablesung im
b)Termine für den Einbau der Wasseruhren werden festgelegt c)Bei nicht sachgemäßem Einbau der Wasseruhr (z.B. ohne Funktion, Eichdatum abgelaufen, verkehrt herum eingebaut, Glas kaputt, tropft nach dem Einbau, etc.) wird diese vom
Verein ausgebaut und verwahrt.
Es wird hierfür eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben.
d)Nach der Ablesung der Wasseruhr und Entfernung der Plombe ist die Wasseruhr vom Kleingärtner innerhalb von 2 Wochen ab dem Termin des Wasserabstellens auszubauen. Bei Missachtung wird die Wasseruhr vom Verein ausgebaut und eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben e)Änderungen von Namen, Adressen, Telefon- und Handynummern sind umgehend dem Verein mitzuteilen. Bei Missachtung wird eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben. f)An jedem Gartentor muss die Gartennummer angebracht werden. Es wird bei den Gärten, die ab 01.06.2023 keine Gartennummer am Gartentor angebracht haben, eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben. g)Hüpfburg/Trampolin und Pools (max. Größe 5 m² und Wassertiefe 50 cm) dürfen nur in der Zeit von Mai bis September aufgestellt werden. Die restliche Zeit (Oktober bis April) muss alles komplett abgebaut werden. Die Nichteinhaltung der beschlossenen Zeiten für das Aufstellen der Hüpfburg/Trampolin und der Pools wird mit einer Geldbuße von 20 € geahndet. Kontrolle erfolgt bei Wasserschließung! Der Vorstand, Stand 15.03.2025
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