Geldbußen

In den Mitgliederversammlungen vom 3.3.2018, 2.3.2019, 14.3.2020, 22.4.2023 und 15.3.2025 wurden folgende Geldbußen per Beschluss festgelegt:

 


a)Ab 2018 werden die Wasseruhren nach dem Einbau durch die
   Kleingärtner vom Verein verplombt. Bei Beschädigung oder
   vorzeitiger Entfernung der Plombe wird eine Geldbuße in
   Höhe von 150 €  erhoben.  

   Die Plomben werden vom Verein bei der Ablesung im
   Oktober entfernt. Die Wasseruhren müssen dann im
   Anschluss vom Kleingärtner selbst ausgebaut werden.   

 

b)Termine für den Einbau der Wasseruhren werden festgelegt
    und per Aushang mitgeteilt. Die Termine sind verbindlich
    und müssen eingehalten werden. Wer die Termine nicht
    einhalten kann, muss dies schriftlich (per Brief oder Mail) an
    den Verein mitteilen. Bei Missachtung wird eine Geldbuße in
    Höhe von 20 € erhoben.


c)Bei nicht sachgemäßem Einbau der Wasseruhr (z.B. ohne 

   Funktion, Eichdatum abgelaufen, verkehrt herum eingebaut,

   Glas kaputt, tropft nach dem Einbau, etc.) wird diese vom

   Verein ausgebaut und verwahrt.

   Es wird hierfür eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben.  

 

d)Nach der Ablesung der Wasseruhr und Entfernung der    

   Plombe ist die Wasseruhr vom Kleingärtner innerhalb von 

   2 Wochen ab dem Termin des Wasserabstellens 

   auszubauen. Bei Missachtung wird die Wasseruhr vom 

   Verein ausgebaut und eine Geldbuße in Höhe von 

  10 € erhoben


e)Änderungen von Namen, Adressen, Telefon- und

   Handynummern sind umgehend dem Verein mitzuteilen. Bei

   Missachtung wird eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben. 


f)An jedem Gartentor muss die Gartennummer angebracht    

  werden. Es wird bei den Gärten, die ab 01.06.2023 keine  

  Gartennummer am Gartentor angebracht haben, eine 

  Geldbuße in Höhe von 10 €  erhoben.


g)Hüpfburg/Trampolin und Pools (max. Größe 5 m² und 

   Wassertiefe 50 cm) dürfen nur in der Zeit von Mai bis 

  September aufgestellt werden. Die restliche Zeit (Oktober bis 

   April) muss alles komplett abgebaut werden. Die  

   Nichteinhaltung der beschlossenen Zeiten für das Aufstellen 

   der Hüpfburg/Trampolin und der Pools wird mit einer 

   Geldbuße von  20 € geahndet. 

   Kontrolle erfolgt bei  Wasserschließung!     


Der Vorstand, Stand 15.03.2025